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Petition: Rettet die Kalkkögel

Die Naturfreunde sprechen sich zum wiederholten Male für den unbedingten Schutz der „Nordtiroler Dolomiten“ ohne Wenn und Aber aus. Jeder bauliche Eingriff würde einen Verstoß gegen nationales Recht und die völkerrechtlich verankerte Alpenkonvention bedeuten. Bitte unterschreibe bis 20. Februar 2015 die Online-Petition "Rettet die Kalkkögel" unter "Links"! DANKE!! Anfang März werden alle Unterschriften an den Tiroler Landtag übergeben.

Die Kalkkögel wurden 1983 unter Schutz gestellt und zum Ruhegebiet erklärt. Sie liegen im nördlichen Teil der Stubaier Alpen und grenzen südwestlich an das Ruhegebiet Stubaier Alpen. Seit 2011 gibt es seitens der Tourismusverbände und der Seilbahnwirtschaft Pläne, das Ruhegebiet Kalkkögel seilbahntechnisch zu erschließen, um die Skigebiete Schlick 2000 und die Axamer Lizum zu verbinden.

 

Rechtliche Fakten

§ 11 Absatz 2 des Tiroler Naturschutzgesetzes zufolge sind in Ruhegebieten die Errichtung von lärmerregenden Betrieben, die Errichtung von Seilbahnen für die Personenbeförderung, der Neubau von Straßen mit öffentlichem Verkehr und jede erhebliche Lärmentwicklung verboten.

 

Laut § 5 der Verordnung der Tiroler Landesregierung (2011), mit der das Tiroler Seilbahn- und Skigebietsprogramm 2005 geändert wurde, ist eine Erweiterung bestehender Skigebiete nicht zulässig, wenn „Nationalparkflächen oder Flächen in Gebieten in Anspruch genommen werden, die durch eine Verordnung aufgrund des Tiroler Naturschutzgesetzes 2005, Landesgesetzblatt Nr. 26, in der jeweils geltenden Fassung zu geschützten Gebieten erklärt worden sind“. Die Kalkkögel sind ein solches Gebiet.

 

Der Raumordnungsplan „Raumverträgliche Tourismusentwicklung“ (2010) fordert ebenfalls einen konsequenten Schutz von Schutzgebieten und sieht vor, auch die angrenzenden Randzonen von Schutzgebieten in ihrer Eigenart zu bewahren.

  

Das geplante Bauvorhaben verstößt auch gegen internationales Recht. Die Alpenkonvention (z. B. das Naturschutzprotokoll, Artikel 11, Absatz 1) regelt eindeutig, dass die Vertragsparteien alle geeigneten Maßnahmen zu treffen haben, „um Beeinträchtigungen oder Zerstörungen dieser Schutzgebiete zu vermeiden“. Österreich hat die Protokolle zur Alpenkonvention ratifiziert, sie sind also rechtswirksam und bindend.

 

Naturfreunde sprechen sich einstimmig gegen jegliche Eingriffe in Schutzgebiete aus

Auf der Naturfreunde-Bundeskonferenz 2014 wurde von den Naturfreunden Tirol der Initiativantrag „Schutz für das Ruhegebiet Kalkkögel ohne Wenn und Aber!“ eingebracht, der einstimmig angenommen wurde. „Das Ruhegebiet Kalkkögel wurde als Ruhezone zwischen lifttechnischen Erschließungen geschaffen, um eine noch wilde und ursprüngliche Bergwelt im Nahebereich von Innsbruck zu erhalten. Die Kalkkögel sind eine geologische Besonderheit, haben aber auch eine außergewöhnliche landschaftliche und kulturhistorische Bedeutung. Jeder bauliche Eingriff bedeutet einen Verstoß gegen nationales Recht und die völkerrechtlich verankerte Alpenkonvention“, so der Vorsitzende der Naturfreunde Tirol Dr. Leopold Füreder.

 

Kalkkögel retten: Petition und Info-Website

Auf der eigens eingerichteten Website www.kalkkoegel-retten.at  informiert die unabhängige Plattform "Rettet die Kalkkögel" seit 4. September 2014 die interessierte Öffentlichkeit mit Daten, Fakten und Hintergründe ausführlich zur geplanten skitechnischen Erschließung der Kalkkögel.

 

Darüber hinaus besteht über die Website auch die Möglichkeit, die Petition zu unterzeichnen. Knapp 19.000 Personen haben bereits online unterschrieben und 2.000 Unterschriften liegen zusätzlich in schriftlicher Form vor.

 

Bitte unterschreiben Sie die Online-Petition "Rettet die Kalkkögel" unter "Links"! DANKE!!

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