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Kuh-Attacke: Freies Wegerecht darf nicht in Frage gestellt werden!

Wien, 2. März 2019: Auf tragische Weise kam eine 45-jährige Deutsche im Juli 2014 im Tiroler Stubaital durch eine Kuhattacke ums Leben. Andreas Schieder, Vorsitzender der Naturfreunde Österreich, hält nach dem nun gefällten Urteil des Landesgerichts Innsbruck dazu klar fest: „Die Naturfreunde engagieren sich schon seit der Gründung für den freien Zugang zur Natur und werden in diesem Fall und auch zukünftig darauf achten, dass das erstrittene Wegerecht nicht in Frage gestellt wird! Der begehrte Naturfreunde-Folder „Weidetiere auf Almen“ gibt Tipps für Wanderer, wodurch derartige Unfälle in Zukunft verhindert werden könnten.“

 

Der bedauerliche und tragische Todesfall einerseits und der Bauer, welcher in erster Instanz zu einem Schadenersatz von 490.000 Euro verurteilt wurde, andererseits ließen die Wogen in allen Medien hochgehen. Der Bauer kündigte an gegen das Urteil zu berufen. Die Naturfreunde Österreich rufen zur gegenseitigen Rücksichtnahme auf. Almen und auch andere Berg- und Waldgebiete sollten für alle zugänglich sein. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme kann dieser Lebensraum von verschiedenen Tieren und Menschen gemeinsam genutzt werden.

Das Einzäunen von Almen lehnen die Naturfreunde entschieden ab!

Vor ein paar Tagen fand ein runder Tisch in der Landesregierung in Klagenfurt statt, um über mögliche Auswirkungen auf die Almwirtschaft und den Tourismus in Kärnten zu sprechen. Klaus Bayer, Landesgeschäftsführer der Naturfreunde Kärnten nahm daran teil und stellt fest: „Das Urteil wurde aufgrund der Besonderheiten der örtlichen Gegebenheit gefällt und spiegelt nicht die Situation auf österreichischen Almen wider“. Bei genauer Betrachtung des Urteils kann festgestellt werden, dass der Unfall nicht auf einem Wanderweg stattgefunden hat, sondern auf einem „auch von Radfahrern und Fahrzeugen stark frequentierten öffentlichen Weg“, wo kurze Zeit davor schon ein aggressives Verhalten der Mutterkuhherde aufgefallen ist! Alle Anwesenden am runden Tisch in Klagenfurt sind sich aber einig, dass Rechtssicherheit für die Almbauern bestehen muss!

Der Richter schreibt ganz klar: „Entgegen der in der Öffentlichkeit propagierten Ansicht, geht es nicht darum, sämtliche Wege in einem Weidegebiet abzuzäunen, sondern nur um den konkreten Unfallbereich“. Das vorliegende Urteil ist demnach eine Einzelfallentscheidung.

 

Keine Trennung von Wandernden und Weidevieh

Für die Naturfreunde Österreich sind die bewirtschafteten Almen ein wichtiges Kulturgut. Die reich strukturierten und extensiv bewirtschafteten Almen sind auch aus ökologischer Sicht von großer Bedeutung. Sie gehören zu den artenreichsten Lebensräumen im Alpenraum.

Auch wenn es hin und wieder zu problematischen und fatalen Situationen kommt, ist die Forderung, Wanderwege im Weidegebiet zu verlegen oder gar die Weidewirtschaft auf Almen abzuschaffen für die Naturfreunde inakzeptabel. Eine Trennung von Wandernden und Weidevieh ist nicht machbar und auch nicht sinnvoll.

Verhalten sich Almgäste unwissentlich falsch, kann es zu Problemen mit Weidetieren kommen. Bei Begegnungen mit Almvieh ist daher immer eine gewisse Vorsicht geboten.

 
Naturfreunde-Tipps beherzigen und gefährliche Situationen verhindern – der Folder „Weidetiere auf Almen“ gibt Auskunft!

Den Folder „Weidetiere auf Almen“ haben die Naturfreunde im Jahr 2018 mit Tipps für das richtige Verhalten beim Wandern herausgegeben. Er gibt einen Überblick über die verschiedenen Tierarten und ihre Reaktionen und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln für Wanderungen über Almen mit Viehhaltung. Um bedrohliche Situationen zu vermeiden, sollte man diese unbedingt beherzigen. Hier ein Auszug:

  • Großen Sicherheitsabstand zu Herden halten – mindestens 20 Meter!
  • Keinesfalls Tiere streicheln und füttern!
  • Nicht mitten durch eine Herde gehen!
  • Lärm und hektische Bewegungen vermeiden!
  • Immer am markierten Weg bleiben!
  • Almen zügig, aber ohne Angst zu zeigen, durchqueren!
  • Immer die Weidegatter schließen!
  • Nicht auf Almweiden jausnen, auf denen sich Weidetiere befinden!
  • Verhalten bei Drohgebärden:
  • Hektik vermeiden! Wenn ein Weidetier auf jemanden zukommt, sollte man sich langsam entfernen. (zum Ausgang bzw. Weidegatter) Auf keinen Fall den Rücken zudrehen und niemals weglaufen! Bäume und Sträucher können Schutz bieten.

 

Hunde sind für Weidevieh ein natürlicher Feind – hier ist besondere Vorsicht geboten!

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Almgäste Hunde mitführen: HundebesitzerInnen sollten daher am besten schon bei der Tourenplanung darauf achten, dass Almweiden, auf denen sich Weidetiere befinden, großräumig umgangen werden können!
Auch nach dem nun (in erster Instanz) gefällten Urteil des Landesgerichts Innsbruck darf das freie Wegerecht aus Sicht der Naturfreunde nicht infrage gestellt werden.
Aus Sicht der Naturfreunde darf auch nach dem nun gefällten Urteil des Landesgerichts Innsbruck das freie Wegerecht nicht infrage gestellt werden. Im Bild: Andreas Schieder (Bundesvorsitzender) und Gerda Weichsler-Hauer (stv. Bundesvorsitzende
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